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Reisen innerhalb der Europäischen Union Seit dem 1. Oktober 2004 gelten in der EU neue einheitliche Bestimmungen, die das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Mitgliedsstaaten erleichtern sollen. Anstelle der vielen verschiedenen Bescheinigungen, die die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU bisher für die Einreise verlangten, tritt der nun für die gesamte Europäische Union gültige EU-Heimtierausweis. Die Tiere müssen grundsätzlich mit ISO-Mikrochip oder Tätowierung (bis zum 2.Juli 2011 können die Tiere noch durch Tätowierung gekennzeichnet sein, danach wird der ISO-Mikrochip Pflicht!) gekennzeichnet sein und eine im neuen EU-Heimtierausweis eingetragene gültige Tollwutimpfung vorweisen. Die Impfung gegen Tollwut ist gültig, wenn sie mindestens 21 Tage (bei Erstimpfung) zurückliegt. Die Impfung muß entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig. Mitgliedsstaaten der EU, in denen die neuen EU Bestimmungen gelten: Was Sie bei der Einreise zusätzlich beachten müssen: Belgien: Keine weiteren Bestimmungen. Allgemeine Leinenpflicht; für gefährliche Hunde kann von den Behörden ein Maulkorbzwang angeordnet werden. Bulgarien: Keine weiteren Bestimmungen. Dänemark: Leinenpflicht. Die Einfuhr der Rassen Pitbullterrier und Tosa sowie deren Kreuzungen ist verboten. Deutschland: Die Einfuhr der Rassen Pit-Bull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterriern ist verboten. Estland: Keine weiteren Bestimmungen. Finnland: Max. 30 Tage vor der Einreise ist eine Behandlung gegen Fuchsbandwürmer mit Praziquantel oder Epsiprantel durchzuführen, die im EU-Heimtierausweis eingetragen wird. Nicht notwendig ist eine Behandlung bei Katzen und Hunden bis zum 3. Lebensmonat. Frankreich: EU-Bestimmungen. Die Einfuhr von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist verboten. Die Einfuhr der Rassen Pitbullterrier und Tosa sowie deren Kreuzungen ist verboten. Griechenland: Keine weiteren Bestimmungen. Italien: Maulkorb und Leine sind mitzuführen; ansonsten EU-Bestimmungen. Lettland/Litauen/Luxemburg: Keine weiteren Bestimmungen. Niederlande: EU-Bestimmungen. Die "Pitbullregelung" wurde aufgehoben. Alle auffällig werdenden Hunde sollen zukünftig einem Verhaltenstest unterzogen werden - unabhängig vom Erscheinungsbild. (www.niederlandeweb.de) Österreich: Leinenpflicht. Die Mitnahme eines Maulkorbs wird empfohlen. Ansonsten EU-Bestimmungen. Polen: Keine weiteren Bestimmungen. Portugal: EU-Bestimmungen. Zudem allgemeine Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nur mit der staatlichen Eisenbahn und auf Fähren transportiert werden. Sie dürfen nicht in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs, in Restaurants oder an Strände mitgenommen werden. Rumänien: Keine weiteren Bestimmungen. Slowakei: EU-Bestimmungen. Leinenpflicht und Hundeverbot werden von den örtlichen Behörden geregelt Slowenien: EU-Bestimmungen. Meist Maulkorb- und Leinenpflicht. In öffentliche Einrichtungen und Restaurants dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Ausgenommen sind nur Führhunde für Behinderte, z. B. Blindenhunde. Spanien: EU-Bestimmungen. Für potentiell gefährlich eingestufte Rassen (z. B. Pitbullterrier, American Staffordhire-Terrier, Rottweiler) besteht in der Öffentlichkeit meist Leinen- und Maulkorbpflicht. Besitzer solcher Hunde müssen sich an die entsprechende Gemeinde und autonome Regierung wenden um sich registrieren zu lassen und entsprechende Vorschriften in Erfahrung zu bringen. Tschechische Republik: Keine weiteren Bestimmungen. Städte und Gemeinden regeln die entsprechende Leinen- und Maulkorbpflicht. Ungarn: Leinenpflicht, ein Maulkorb ist mitzuführen. Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten. Zypern: Keine weiteren Bestimmungen. WICHTIG! Bei der Einreise in diese EU-Länder aus Nicht-EU-Ländern, deren Tollwutstatus nicht dem der EU entspricht (siehe Bestimmungen zu “übrige Drittländer”), muß eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut durchgeführt und im Heimtierpaß eingetragen werden. Ausnahmen bei den EU-Mitgliedsstaaten: Die traditionell tollwutfreien Mitgliedsstaaten Irland, Malta, Schweden und Großbritannien können übergangsweise, zunächst bis zum 31.12.2011 ihre verschärften Anforderungen an den Nachweis des Impfschutzes sowie besondere Bestimmungen über antiparasitäre Behandlungen beibehalten. Erforderlich sind: EU-Heimtierausweis; Kennzeichnung mit Mikrochip (Tätowierung wird nur in Schweden anerkannt), gültige Impfung gegen Tollwut, Blutentnahme mit Tollwut-Antikörpertiter-Bestimmung bis zu 6 Monte vor der Einreise sowie eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer kurz vor der Einreise. Es muß mit einer Vorbereitungszeit von bis zu 7 Monaten gerechnet werden! Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet: Irland: agriculture.ie Großbritannien: britischebotschaft Malta: britischebotschaft Schweden: sjv.se/willkommen Wo gilt die mehrjährige Tollwutimpfung? Eine mehrjährige Tollwutimpfung wird in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt! EU-Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Regelung für Tiere ohne Impfschutz, die jünger als 4 Monate alt sind: Für die Einreise nach Deutschland gilt: - Bei Hunde- oder Katzenwelpen, die vom Muttertier begleitet werden, muß dieses die EU-Reisebedingungen erfüllen. - Kommt ein Welpe ohne Muttertier, muß er mit Mikrochip gekennzeichnet und von einem EU-Heimtierausweis begleitet sein, zusammen mit einer Bestätigung des ausstellenden Tierarztes mit folgendem Wortlaut: “Der Tierhalter hat mir gegenüber versichert, daß das betroffene Tier seit seiner Geburt am Geburtsort gehalten wurde, ohne mit wildlebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt sein können, in Kontakt gekommen zu sein.” Ein- und Ausreise in sogenannte Drittländer(Länder außerhalb der Europäischen Union) Einreise in Drittländer: Für die Einreise gelten immer nur die Auflagen und Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes! Sie sind jeweils aktuell bei Ihrem Reiseunternehmer oder den Konsulaten der Zielländer zu erfragen. Wiedereinreise nach Deutschland: Für die Wiedereinreise unterscheidet man bei den Drittländern zwei Ländergruppen: 1. Länder, deren Tollwutstatus dem der EU entspricht Für diese Länder gelten für die Wiedereinreise nach Deutschland dieselben Regelungen wie für das Reisen innerhalb der Europäischen Union. Also: Kennzeichnung der Tiere durch ISO-Mikrochip oder Tätowierung sowie eine gültige im EU-Heimtierausweis eingetragene Tollwutimpfung werden bei der Einreise nach Deutschland akzepiert. Aktuelle Liste der Länder, die den EU-Standards entsprechen (Stand November 2008): Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Ascension, Australien, Bahrain, Barbados, Belarus, Bermuda, Bosnien und Herzegowina, Britische Jungferninseln, Chile, Falklandinseln, Fidschi, Französisch-Polynesien, Hongkong, Island, Jamaica, Japan, Kaimaninseln, Kanada, Kroatien, Liechtenstein, Mauritius, Mayotte, Mexiko, Monaco, Montserrat, Neukaledonien, Neuseeland, Niederländische Antillen, Norwegen, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Singapur, St. Helena, St. Kitts und Nevis, St. Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Taiwan, Trinidad und Tobago, Vanuatu, Wallis und Futuna, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika. ACHTUNG: Diese Länderliste kann sich jederzeit ändern! Die aktuelle Liste finden Sie jeweils im Internet unter: verbraucherministerium (siehe dort: Liste von Ländern und Gebieten nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr.998/2003 in der geltenden Fassung der Verordnung (EG) 1467/2006) 2. Die übrigen Drittländer Dazu gehören beliebte Urlaubsländer wie z. B. Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand oder Indien. ACHTUNG: Für die Wiedereinreise nach Deutschland also die Heimreise sind die Bestimmungen erheblich verschärft worden! Das Tier muß noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise gegen Tollwut geimpft werdenund es muß noch in Deutschland (von einem zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des Tieres vorgenommen werden. Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden. Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein: die Tollwutimpfung, das Ergebnis der Blutuntersuchung und die Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip oder Tätowierung). Die Titer-Bestimmung muß nicht wiederholt werden, wenn die Tollwutimpfung entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers regelmäßig wiederholt wird. Bitte beachten Sie auch, daß nicht mehr als fünf Tiere mitgeführt werden dürfen. Andernfalls gelten auch für Privattiere die Handelsbedingungen der EU! Bestimmungen für “Lebende Urlaubsmitbringsel” aus diesen Drittländern: Für die Ersteinreise nach Deutschland, wenn also ein Tier aus einem Urlaubsland mitgebracht wird, muß die Tollwut-Antikörperbestimmung mindestens 3 Monate vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt werden. Außerdem ist für diese Tiere ein von der EU in Form und Inhalt festgelegtes amtliches Gesundheitszeugnis nötig. Junge Tiere können die vorgeschriebenen Einreisebedingungen frühestens mit sieben Monaten erfüllen! Was sind nun die wesentlichen Neuerungen? Die neuen Regelungen haben das Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten erheblich vereinfacht. Für nahezu alle Mitgliedsstaaten gelten einheitliche Bestimmungen. Allerdings sind die Anforderungen für Einreise in die EU (und damit auch nach Deutschland) verschärft worden. Treffen Sie daher vor der Abreise die nötigen Maßnahmen. Wenn Sie aus einem sogenannten Drittland, dessen Tollwutstatus nicht dem der EU entspricht (siehe Bestimmungen für “übrige Drittländer”) ein nicht geimpftes Tier mitbringen, muß es zum Schutz vor Tollwut für mindestens vier Monate in amtliche Quarantäne. Das ist für die meist jungen Tiere eine erhebliche Belastung und kann Sie bis zu 3500 € kosten! Reisekrankheiten Reisekrankheiten bei Hunden nehmen ständig an Bedeutung zu. Vor allem Hunde, die in Mittelmeerländer mitgenommen werden, können an den dort vorkommenden Erkrankungen wie z. B. der Babesiose, Ehrlichiose, Leishmaniose oder Dirofilariose erkranken. Daher ist eine vorbeugende Behandlung Ihres Tieres gegen diese Infektionskrankheiten vor Reiseantritt sehr wichtig. Die notwendigen Medikamente erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt, der Sie gerne berät. Wichtiger Hinweis: Die hier aufgeführten Bestimmungen entsprechen dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Aus seuchenpolitischen Gründen können kurzfristige Änderungen eintreten. Sie sollten sich deshalb kurz vor Reiseantritt bei der zuständigen Veterinärbehörde vergewissern, daß keine Änderungen eingetreten sind. Alle Angaben ohne Gewähr. Überlassen mit freundlicher Unterstützung von Intervet Deutschland GmbH | ||


